Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB).
Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.
© immonewsfeed